- Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist für Kryptowerte abgelehnt. Nur die Linke stimmte dafür.
- CDU/CSU, AfD und SPD lehnten ab, aus drei verschiedenen Gründen. Die Haltefristregel bleibt damit vorerst unangetastet.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrem Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gescheitert. Lediglich die Linke unterstützte den Vorstoß. Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann Gewinne damit weiterhin steuerfrei realisieren.
Die CDU/CSU lehnte den Entwurf ab weil er Krypto steuerlich anders behandelt als Gold oder Fremdwährungen und damit neue Ungleichheiten schaffe. Die AfD sprach sich grundsätzlich gegen neue Steuerquellen aus. Die SPD signalisierte zwar Sympathie für das Ziel, will aber erst die Vorschläge von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil abwarten bevor sie konkrete Gesetze mitträgt.
🚨🇩🇪 Vorschlag zur Haltefrist in Deutschland abgelehnt!
Die Grünen wollten die 1 Jahres Haltefrist für Bitcoin & Kryptowährungen abschaffen.
Der Vorschlag wurde im Finanzausschuss jedoch abgelehnt.
Dagegen waren vor allem CDU/CSU und AfD, die sich klar für den Erhalt der… pic.twitter.com/idCNQPzdiA
— RobynHD (@RobynHD) May 21, 2026
Warum die Haltefrist trotzdem auf der Kippe steht
Wie ETHNews bereits Anfang Mai berichtete, hatten die Grünen die Haltefrist im Rahmen des §23 EStG streichen wollen. Kryptogewinne wären damit unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent besteuert worden.
Als Stichtag war der 31. Dezember 2025 vorgesehen. Die Grünen kalkulierten mit Mehreinnahmen von mindestens 5 Milliarden Euro. Der Vergleich mit Österreich, das die Haltefrist bereits abgeschafft hat, zeigt dass die tatsächlichen Mehreinnahmen deutlich geringer ausfallen als prognostiziert. Der Finanzausschuss monierte zudem den bürokratischen Aufwand den der Entwurf für Steuerpflichtige und Behörden bedeutet hätte.
Was der Grünen-Entwurf nicht geschafft hat, will Klingbeil selbst angehen
Die Ablehnung im Finanzausschuss ist kein endgültiges Nein zur Krypto-Besteuerung, sondern ein Nein zu diesem konkreten Entwurf. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat bereits Ende April angekündigt, die Besteuerung von Kryptowährungen ändern zu wollen und rund 2 Milliarden Euro zusätzlich für den Haushalt 2027 einzuplanen. Einen konkreten Gesetzentwurf hat das Bundesfinanzministerium bisher nicht vorgelegt.
Die SPD hat heute klar signalisiert, dass sie bei einem solchen Regierungsentwurf mitziehen wird. CDU/CSU bleibt der entscheidende Faktor: Sie hat den Grünen-Entwurf abgelehnt, weil er Krypto gegenüber Gold und Fremdwährungen bevorzugt behandelt. Formuliert Klingbeil einen Entwurf, der diesen Einwand adressiert, könnte auch die Union schwer dagegen stimmen.
Für Krypto-Anleger gilt bis dahin die aktuelle Rechtslage: Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Wie lange das noch gilt, hängt davon ab wann Klingbeil seinen Entwurf vorlegt.






