- Am 24. Mai tritt das EU-Kryptoverbot in Kraft: Transaktionen mit russischen und belarussischen Krypto-Dienstleistern sind dann für alle EU-Bürger illegal.
- Wer RUBx oder Rubel-gebundene Assets hält, muss vorher handeln.
Garantex war Russlands größte Kryptobörse. Im März 2025 haben die USA und die EU sie gemeinsam gesperrt. Einen Monat später operierte dieselbe Infrastruktur unter dem Namen Grinex weiter, mit denselben Eigentümern, demselben A7A5-Stablecoin, denselben Volumen. Das 20. Sanktionspaket, welches der Rat der EU am 23. April verabschiedet hat, zieht daraus Konsequenzen: Ab dem 24. Mai gilt ein sektorweites Verbot für alle in Russland oder Belarus registrierten Krypto-Dienstleister. Die Rechtsgrundlage ist die Änderungsverordnung EU 2026/506.
Was das Verbot strukturell anders macht
Frühere Pakete haben einzelne Börsen, Wallets und Personen gelistet. Russische Akteure haben darauf mit Umbenennungen und neuen Rechtsstrukturen reagiert. Das neue Paket verbietet den gesamten Sektor, unabhängig von Name, Rechtsform oder Standort, sofern der Dienstleister nachweislich russische Handelsaktivitäten fördert. Zusätzlich sind der Rubel-Stablecoin RUBx und der digitale Rubel auf dem EU-Binnenmarkt verboten. Das Verbot des digitalen Rubels greift präventiv: Russland plant dessen Masseneinführung für September 2026, drei Monate nach dem Stichtag.
Erstmals hat die Europäische Union auch ihr Anti-Umgehungsinstrument aktiviert. Die kirgisische Börse Meer wurde direkt sanktioniert, weil Zolldaten Re-Exporte nach Russland belegen. Eine Registrierung außerhalb der EU schützt damit künftig nicht mehr vor EU-Sanktionen. Chainalysis beschreibt die Enforcement-Infrastruktur als erstmals vollständig einsatzbereit.
Was deutsche Nutzer bis zum 24. Mai tun müssen
Wer RUBx oder Rubel-gebundene Assets auf einer europäischen Plattform hält, muss vor dem Stichtag verkaufen. Alle BaFin-regulierten Börsen werden diese Assets zum 24. Mai delisten. Wer also auf Plattformen mit russischer Exposition aktiv ist, riskiert dass MiCA-konforme Gegenparteien Transaktionen mit diesen Plattformen ab dem Stichtag blockieren.
Für Nutzer die ausschließlich MiCA-konforme Plattformen ohne russische Exposition nutzen und keine Rubel-gebundenen Assets halten, ändert sich nichts. Der Aufwand liegt auf Seite der Börsen: Sie müssen unter MiCA nachweisen können, dass keine Verbindungen zu russischen Operationen bestehen. Plattformen die das nicht können, riskieren ihrerseits den Zugang zu EU-Gegenparteien zu verlieren.
Ob sektorweite Verbote wirksamer sind als Einzellistungen, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Der schwedische Außenminister hat bereits bestätigt, dass das 21. Sanktionspaket in Vorbereitung ist und russische Energieexporte sowie weitere Umgehungsmechanismen noch gezielter treffen sollen.






