- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der Kryptogewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern würde.
- Betroffen wären alle Bitcoin und Kryptowährungen, die nach dem 31. Dezember 2025 gekauft wurden.
Wer in Deutschland Bitcoin oder andere Kryptowährungen länger als ein Jahr hält und dann verkauft, zahlt bis heute keine Steuern darauf. Diese Regelung ist in §23 des Einkommensteuergesetzes verankert und gilt seit Jahren als einer der wenigen echten Steuervorteile für private Krypto-Anleger. Die Grünen wollen sie jetzt abschaffen.
Am 5. Mai reichten die Bundestagsabgeordneten Max Lucks, Katharina Beck und weitere Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf 21/5752 ein.
„Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten.“
Der Entwurf sieht vor, die einjährige Haltefrist für Kryptowerte im Rahmen des §23 EStG vollständig zu streichen. Kryptogewinne würden damit unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit der Kapitalertragsteuer wie bei Aktien.
Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht
Im §23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG wird ein neuer Satz 3 eingefügt, der die Jahresfrist ausdrücklich für Kryptowerte außer Kraft setzt. Alle anderen Wirtschaftsgüter, also Gold, Antiquitäten, Oldtimer oder Fremdwährungen, bleiben unverändert.
Die Begründung im Entwurf lautet, Kryptowerte hätten sich „auf Grund ihrer hohen Volatilität, ihrem verschwindend geringen Nutzen als Zahlungsinstrument und entstandenen systemischen Risiken, nicht als digitales Äquivalent zu Gold und anderen Edelmetallen bewährt.“ Sie werden im Entwurf explizit als Hochrisiko-Spekulationsobjekte eingestuft, die daher anders behandelt werden müssen als klassische Sachwerte.
Für die Haushaltskasse erwarten die Antragsteller Mehreinnahmen von mindestens 5 Milliarden Euro durch den Wegfall der Einjahresfrist. Österreich hat die Haltefrist bereits abgeschafft und die tatsächlichen Mehreinnahmen lagen im Bullenmarktjahr 2024 bei rund 33,8 Millionen Euro. Auf Deutschland hochgerechnet und bei Anwendung der Kapitalertragsteuer wären das realistisch rund 100 Millionen Euro, nicht 5 Milliarden.
Wie realistisch ist die Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährungen?
Noch handelt es sich um einen Oppositionsantrag, keinen Regierungsentwurf. Allerdings hat Finanzminister Lars Klingbeil bereits eine Woche vor dem Grünen-Antrag in den Haushalt-Eckwerten 2027 angekündigt, die Besteuerung von Kryptowährungen ändern zu wollen.
Die parlamentarische Mehrheitslage ist dabei relevant. SPD, Grüne und Linke haben sich in der Vergangenheit alle für eine Abschaffung der Haltefrist ausgesprochen. Zusammen verfügen sie über eine rechnerische Mehrheit im Bundestag. Die CDU/CSU hat sich bisher nicht offiziell positioniert. Die AfD ist klar dagegen und bezeichnete die Pläne als
„Frontalangriff auf Eigentum und Eigenverantwortung.“
Die rechtliche Konstruktion des Entwurfs ist ebenfalls angreifbar. Der Bundesgerichtshof hat Kryptowerte als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des §23 EStG eingestuft, also in dieselbe Kategorie wie Gold oder Oldtimer. Warum nur bei Krypto die Haltefrist fallen soll, nicht aber bei diesen anderen Wirtschaftsgütern, beantwortet der Entwurf mit dem Verweis auf die hohe Volatilität und das Spekulationsmotiv. Ob das einer rechtlichen Prüfung standhält, ist noch offen.
Der Druck kommt nicht nur aus Berlin. Auch das EU-Parlament hat eine Abgabe auf Kryptogewinne als mögliche Einnahmequelle für den Haushalt 2028 bis 2034 ins Spiel gebracht, wie ETHNews bereits berichtete.
Für Anleger, die nach dem 31. Dezember 2025 Bitcoin oder andere Kryptowährungen gekauft haben, bedeutet der Entwurf: Die Steuerfreiheit nach einem Jahr, auf die sie beim Kauf noch hoffen konnten, wäre bei einer Umsetzung Geschichte.






